(Ausgabe, 09.04.2019)

1. Vertragsabschluss
1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Movevent AG und ihren Kunden über die in der Offerte umschriebenen Leistungen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.

2. Leistung
2.1 Gegenstand des Vertrages ist die auf der Grundlage der schriftlichen Offerte vereinbarte Leistung.
2.2 Wird nach Annahme der Offerte durch den Kunden, auf seinen Wunsch, der Umfang der vereinbarten Leistung erweitert, so sind die entsprechenden zusätzlichen Aufwendungen durch den Kunden mit den vereinbarten Stundenansätzen separat zu bezahlen.
2.3 Movevent AG ist berechtigt, die Ausführung einzelner Verpflichtungen aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen. Movevent AG haftet für deren Auswahl und Instruktion.

3. Mieten
3.1 Die Mietdauer wird, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, in Eventtagen bemessen und richtet sich nach der in der Offerte angegebenen und vom Kunden akzeptierten Überlassungsdauer.
3.2 Movevent AG stellt dem Kunden Mietsachen für den Gebrauch zur Verfügung. Sämtliche, dem Kunden überlassenen Mietsachen, stehen im ausschliesslichen Eigentum von Movevent AG.
3.3 Movevent AG verpflichtet sich, die Mietsachen in einem dem Verwendungszweck entsprechenden Zustand zu übergeben. Dem Kunden ist bekannt, dass die Mietsachen mehrfach eingesetzt werden und zum Zeitpunkt der Übergabe in der Regel weder neu noch frei von Gebrauchsbeeinträchtigungen
sind. Kleinere Abnützungen und Abweichungen in der Farbe oder in den Massen gelten daher nicht als Mängel, welche die Tauglichkeit der Mietsache beeinträchtigen.
3.4 Der Kunde verpflichtet sich zur sorgfältigen Behandlung und zu bestimmungsgemässem Gebrauch der Mietsachen. Insbesondere muss die Mietsache ausreichend vom Publikum abgeschirmt und bei OpenAir Veranstaltungen vor Witterungseinflüssen geschützt werden. Bedienungsanleitungen
und Sicherheitsvorschriften sind strikte einzuhalten. Im Widerhandlungsfall trägt der Kunde die Kosten für die Reparatur der Mietsache.
3.5 Der Kunde stellt sicher, dass die Mietsachen nicht an Dritte weitergegeben werden und trifft die zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Diebstahl.
3.6 Der Kunde haftet vom Zeitpunkt der Übergabe bis zum Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsachen für deren Beschädigung, Verlust oder Diebstahl. Bei Diebstahl ist vor Ort ein Polizeirapport zu erstellen.

4. Transport
4.1 Die Verpackung der Materialien und deren Ladungssicherung erfolgt mit grösster Sorgfalt. Für Transporte von fremden Gütern haftet die Movevent AG als Frachtführer gemäss OR.

5. Bewilligungen
5.1 Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Kunde selber verantwortlich, die notwendigen Bewilligungen oder Lizenzen für den ordnungsgemässen Betrieb, der von Movevent AG zur Verfügung gestellten Gegenstände oder koordinierten Promotionen, einzuholen.

6. Zahlungskonditionen
6.1 Wird nichts anderes schriftlich vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung an den Kunden für die von Movevent AG erbrachten Leistungen auf der Basis der Offerte.
6.2 Movevent AG kann eine angemessene Vorauszahlung innert einer bestimmten Frist für Mieten, Produktionen oder bereits geleistete Arbeiten und Auslagen verlangen.
6.3 Wird nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen (inkl. MwSt) der Movevent AG innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Die Zahlungen haben in Schweizer Franken zu erfolgen, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wird.

7. Gewerbliche Schutz-/ und Nutzungsrechte
7.1 Sämtliche Immaterialgüterrechte, deren Nutzungs- und Bearbeitungsrechte, an den von Movevent AG geschaffenen Erzeugnissen (Pläne, Zeichnungen, Muster, Modelle, Ideen, usw.), stehen im ausschliesslichen und uneingeschränkten Eigentum von Movevent AG.
7.2 Movevent AG ist berechtigt, die bei der Vertragserfüllung verwendeten Ideen, Konzepte, Methoden und Techniken, einschliesslich des erworbenen Know-hows, auch anderweitig frei zu verwenden. Die Geheimhaltung von vertraulichen Daten und Unterlagen der Kunden bleibt in jedem Fall gewahrt.

8. Datenschutz
8.1 Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass Movevent AG Daten des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden verarbeiten und nutzen darf. Weiterhin darf Movevent AG die Tatsache des Vertragsverhältnisses und ihre konkrete Tätigkeit als Referenz verwenden, beispielsweise innerhalb von Angeboten oder auf der firmeneigenen Webseite.
8.2 Movevent AG ist befugt, ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragserfüllung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. (Akkreditierungen)

9. Haftung
9.1 Movevent AG steht für die sorgfältige Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen ein und haftet für damit in Zusammenhang stehende direkte Schäden, die sie oder von ihr beauftragte Dritte, absichtlich oder grobfahrlässig verursachen. Im Übrigen, insbesondere bei leichter Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangene Gewinne ist die Haftung ausgeschlossen.
9.2 In jedem Fall ist oberste Haftungsgrenze die vom Kunden entrichtete Vergütung für die Leistungen von Movevent AG.
9.3 Für verspätete oder mangelhafte Dienstleistungen haftet Movevent AG dem Kunden gegenüber höchstens bis zum Betrag der für den Auftrag geleisteten Entschädigung. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.
Für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, auch aus Ansprüchen Dritter, wird jede Haftung ausgeschlossen:
– Verzögerung in der Auftragserfüllung, welche auf Verzögerungen beim Kunden selbst oder auf Zusatzwünsche desselben sowie bei externen Lieferanten zurückzuführen sind
– interne Kosten sowie entgangene Gewinne beim Kunden

10. Annullation
10.1 Tritt der Kunde nach der Auftragsbestätigung ganz oder teilweise vom Auftrag zurück, so haftet er für den vollen Mietpreis, sofern die Mietware für den vereinbarten Zeitpunkt nicht weitervermietet werden konnte. Bereits getätigte Aufwendungen von Movevent AG werden in Rechnung gestellt.
10.2 Movevent AG kann aus wichtigen Gründen jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Als wichtige Gründe gelten insbesondere und nicht abschliessend Zahlungsverzug des Kunden, seit Annahme der Offerte geänderte Tatsachen, welche die Vertragserfüllung für Movevent AG unzumutbar machen
sowie vom Kunden unterlassene Mitwirkungshandlung.

11. Versicherungen
11.1 Mit Unterzeichnung der AB bestätigt der Kunde, dass er die von Movevent AG gemieteten Gegenstände ausreichend gegen Feuer- und Elementarschäden sowie gegen Beschädigung und Diebstahl versichert hat. Bei Diebstahl ist der Kunde verpflichtet, Anzeige bei der Polizei zu machen und einen Polizeirapport erstellen zu lassen.

12. Anwendbareres Recht und Gerichtsstand
12.1 Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht.
12.2 Erfüllungsort für beidseitige Verpflichtungen für alle Verfahrensarten ist Ennetbürgen NW.

Ennetbürgen, 9. April 2019
Movevent AG